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Rechnung schreiben · 8 Min Lesezeit · 08. Juni 2026

Rechnung schreiben: Alle Pflichtangaben für Handwerker 2026

Eine fehlerhafte Rechnung kann deinen Kunden den Vorsteuerabzug kosten — und dich eine Nachzahlung beim Finanzamt. Hier bekommst du die vollständige Checkliste nach §14 UStG, mit Beispielen direkt aus dem Handwerksalltag.

Inhalt

  1. Die 10 Pflichtangaben nach §14 UStG
  2. Sonderfall: Kleinunternehmer nach §19 UStG
  3. Kleinbetragsrechnungen unter 250 €
  4. Bauleistungen und §13b UStG
  5. Beispiel: So sieht eine korrekte Rechnung aus
  6. Häufige Fragen

Die 10 Pflichtangaben nach §14 UStG

Das Umsatzsteuergesetz schreibt in §14 Abs. 4 genau vor, was auf eine Rechnung gehört. Fehlt auch nur eine Angabe, ist die Rechnung umsatzsteuerrechtlich nicht korrekt — und dein Kunde kann damit keinen Vorsteuerabzug geltend machen.

Sonderfall: Kleinunternehmer nach §19 UStG

Wenn dein Jahresumsatz im Vorjahr unter 25.000 € (ab 2025 neue Grenze) lag und du die Kleinunternehmerregelung anwendest, gelten andere Regeln:

Kleinunternehmer-Rechnung Du darfst keine Mehrwertsteuer ausweisen und dementsprechend auch keinen Steuerbetrag berechnen. Stattdessen muss auf der Rechnung ein Hinweis stehen, z.B.:

„Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."

Was das für dich bedeutet:

Achtung Wenn du als Kleinunternehmer trotzdem MwSt. auf der Rechnung ausweist, musst du sie ans Finanzamt abführen — auch ohne Berechtigung. Das passiert überraschend oft in Word-Vorlagen, die einfach von irgendwo kopiert wurden.

Kleinbetragsrechnungen unter 250 €

Bei Rechnungen bis 250 € Brutto-Gesamtbetrag gelten vereinfachte Anforderungen nach §33 UStDV. Du brauchst dann nicht alle 10 Pflichtangaben:

AngabeNormale RechnungKleinbetragsrechnung
Name + Adresse Leistender✓ Pflicht✓ Pflicht
Name + Adresse Empfänger✓ Pflicht— nicht nötig
Steuernummer / USt-IdNr.✓ Pflicht— nicht nötig
Ausstellungsdatum✓ Pflicht✓ Pflicht
Rechnungsnummer✓ Pflicht— nicht nötig
Leistungsbeschreibung✓ Pflicht✓ Pflicht
Leistungszeitraum✓ Pflicht— nicht nötig
Steuersatz + Betrag✓ PflichtSteuersatz reicht (Betrag optional)
Gesamtbetrag brutto✓ Pflicht✓ Pflicht

Praktisch relevant für: Kassenbon, Kleinstaufträge, Materiallieferungen. Für deine normalen Handwerkerrechnungen nutzt du trotzdem immer die volle Version — schon allein damit dein Kunde die Rechnung sauber verbuchen kann.

Bauleistungen und §13b UStG (Reverse Charge)

Wenn du als Subunternehmer für einen anderen Unternehmer Bauleistungen erbringst, greift oft das Reverse-Charge-Verfahren nach §13b UStG. Das heißt: Du stellst die Rechnung ohne MwSt. — der Auftraggeber schuldet die Steuer selbst dem Finanzamt.

Wann gilt §13b? Wenn der Auftraggeber selbst „nachhaltig Bauleistungen" erbringt (also auch ein Handwerker ist). Dann schuldet er die Steuer — nicht du. Auf deiner Rechnung muss stehen:

„Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gemäß §13b UStG"

Falsch angewendetes Reverse Charge kann zu erheblichen Nachzahlungen führen. Im Zweifel: Steuerberater fragen oder beim Auftraggeber nachfragen, ob er §13b-Empfänger ist.

Beispiel: So sieht eine korrekte Rechnung aus

Absender
Malerbetrieb Max Mustermann
Musterstraße 1
76131 Karlsruhe
Steuernummer: 35/123/45678
Rechnungsnummer
RE-2026-042
Rechnungsdatum: 08.06.2026
Leistungszeitraum: Mai 2026
Rechnungsempfänger
Bürohaus Schmidt GmbH
Hauptstraße 22
76133 Karlsruhe
Pos.BeschreibungMengeEP (€)GP (€)
1Innenanstrich Büro EG, 2 Schichten, inkl. Grundierung85 m²14,001.190,00
2Tapete abziehen und Wände spachteln85 m²8,50722,50
3Material (Farbe, Grundierung, Spachtelmasse)pauschal280,00
Nettobetrag: 2.192,50 €
zzgl. 19% MwSt.: 416,58 €
Gesamtbetrag: 2.609,08 €
Zahlungsziel: 14 Tage netto · IBAN: DE89 3704 0044 0532 0130 00

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Häufige Fragen

Was passiert wenn Pflichtangaben fehlen?

Dein Kunde kann die Vorsteuer nicht abziehen — das kann zum Streit führen. Das Finanzamt kann im Rahmen einer Betriebsprüfung auch dir gegenüber Korrekturrechnungen verlangen. Bußgelder für einzelne fehlerhafte Rechnungen sind selten, aber bei systematischen Fehlern drohen umsatzsteuerliche Nachzahlungen.

Muss ich eine Korrekturrechnung stornieren oder kann ich sie einfach überschreiben?

Du darfst eine Rechnung nicht einfach ändern — sie muss storniert und durch eine neue ersetzt werden. Erstelle eine Stornorechnung mit Bezug auf die ursprüngliche Rechnungsnummer, dann eine neue Rechnung mit derselben oder einer neuen Nummer.

Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?

Nach GoBD und §147 AO: 10 Jahre — im Original-Format und unveränderbar. PDFs dürfen nicht nachträglich editiert werden. Cloud-Lösungen mit GoBD-Konformität übernehmen diese Aufgabe automatisch.

Darf ich eine Rechnung per WhatsApp schicken?

Rechtlich ist das Format der Rechnungsübermittlung (solange nicht E-Rechnung-Pflicht greift) frei wählbar — auch WhatsApp ist zulässig, solange das PDF alle Pflichtangaben enthält. Empfehlenswert ist aber E-Mail, weil du dort einen Zustellnachweis hast.

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→ Angebot schreiben: Die 7 teuersten Fehler im Handwerk → Mahnung schreiben: Vorlage + Fristen für Handwerksbetriebe → 2028: E-Rechnung-Versandpflicht für alle B2B

Letzte Aktualisierung: 08. Juni 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.