E-Rechnung als Kleinunternehmer: empfangen ja, ausstellen nein
Wer nach § 19 UStG abrechnet, ist von der Pflicht zum Ausstellen von E-Rechnungen dauerhaft befreit — empfangen muss er sie trotzdem. Dazu die neuen Umsatzgrenzen ab 2025 und der Sonderfall Behörden.
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