Kostenlos starten
Mahnung schreiben · 9 Min Lesezeit · 08. Juni 2026

Mahnung schreiben: Vorlage + Fristen für Handwerksbetriebe

Unpünktliche Zahler sind im Handwerk Alltag. Jeder zweite Betrieb wartet regelmäßig länger als 30 Tage auf sein Geld. Wie du professionell mahnst, welche Fristen gelten und was du rechtlich verlangen kannst — mit fertiger Vorlage zum Kopieren.

Inhalt

  1. Wann darfst du mahnen?
  2. Der dreistufige Mahnprozess
  3. Kostenlose Vorlage: 1. Mahnung
  4. Mahngebühren und Verzugszinsen
  5. Nach der 3. Mahnung: Was tun?
  6. Häufige Fragen

Wann darfst du mahnen?

Grundsätzlich kannst du mahnen, sobald eine Rechnung überfällig ist. Aber wann ist das genau?

Wenn auf deiner Rechnung ein klares Zahlungsziel steht (z.B. „zahlbar innerhalb von 14 Tagen"), befindet sich dein Kunde automatisch in Verzug — ohne gesonderte Mahnung — sobald diese Frist verstrichen ist. Das regelt §286 Abs. 2 BGB.

Steht kein Zahlungsziel auf der Rechnung, tritt Verzug erst ein, wenn:

Empfehlung Gib auf jeder Rechnung ein konkretes Zahlungsziel an (z.B. „14 Tage netto"). Dann sparst du dir die erste Mahnung und kannst direkt in Verzug setzen — was Zinsen ab Tag 15 ermöglicht.

Der dreistufige Mahnprozess

In der Praxis haben sich 3 Stufen bewährt — von freundlich bis unmissverständlich:

Zahlungsziel überschritten + 7 Tage
1. Mahnung — freundliche Erinnerung

Sachlich, keine Vorwürfe. Viele Zahlungsverzögerungen sind schlicht Vergessen. Neue Zahlungsfrist: 10–14 Tage. Noch keine Mahngebühren.

Nach 1. Mahnung + 10–14 Tage
2. Mahnung — bestimmt, mit Mahngebühr

Klarer Ton. Mahngebühr und Verzugszinsen berechnen. Neue Frist: 7–10 Tage. Auf mögliche rechtliche Schritte hinweisen.

Nach 2. Mahnung + 7–10 Tage
3. Mahnung — letzte Frist vor Inkasso/Klage

Letzte Zahlungsfrist (5–7 Tage). Ankündigung von Inkasso oder Mahnbescheid. Danach: gerichtliches Mahnverfahren oder Inkasso-Beauftragung.

Kostenlose Vorlage: 1. Mahnung

Kopiere diese Vorlage und passe die markierten Felder an:

Absender
[Dein Name / Betrieb]
[Straße, PLZ Ort]
[Telefon / E-Mail]
Ort, Datum
[Karlsruhe, 08.06.2026]
Empfänger
[Name des Kunden]
[Straße, PLZ Ort]

Zahlungserinnerung · Rechnung Nr. [RE-2026-XXX]

Sehr geehrte/r [Herr/Frau Nachname],

bei der Durchsicht unserer Konten haben wir festgestellt, dass unsere Rechnung Nr. [RE-2026-XXX] vom [Datum] über den Betrag von [Betrag inkl. MwSt.] € trotz des vereinbarten Zahlungsziels vom [Fälligkeitsdatum] bislang noch nicht beglichen wurde.

Wir gehen davon aus, dass es sich um ein Versehen handelt, und bitten Sie, den offenen Betrag innerhalb von 14 Tagen auf unser Konto zu überweisen:

IBAN: [Deine IBAN]
BIC: [BIC]
Verwendungszweck: [RE-2026-XXX / Ihr Name]

Sollte sich Ihre Zahlung mit diesem Schreiben gekreuzt haben, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

[Dein Name / Betrieb]

Tipp In AngebotPro24 kannst du Mahnungen direkt aus der Rechnung heraus generieren — mit einem Klick, automatisch befüllt, als PDF. Du musst kein einziges Feld manuell ausfüllen.

Mahngebühren und Verzugszinsen

Ab dem Zeitpunkt des Verzugs hast du das Recht, Verzugszinsen und Mahngebühren zu berechnen. Hier die aktuellen Zahlen:

PositionBetrag / RegelRechtsgrundlage
Verzugszinsen B2BBasiszinssatz + 9 Prozentpunkte (aktuell ca. 10,37%)§288 Abs. 2 BGB
Verzugszinsen B2CBasiszinssatz + 5 Prozentpunkte (ca. 6,37%)§288 Abs. 1 BGB
Mahnpauschale B2B40 € pauschal (ab 1. Mahnung bei Verzug)§288 Abs. 5 BGB
Mahngebühren B2CTatsächlicher Aufwand, typisch 2–5 € pro MahnungSchadensersatz §280 BGB
Wichtig bei B2B Die 40 €-Pauschale nach §288 Abs. 5 BGB steht dir automatisch zu — ohne dass du sie auf der Rechnung angekündigt hast. Sie wird verrechnet wenn du später einen Anwalt beauftragst. Du musst sie trotzdem auf der Mahnung ausweisen, damit sie sichtbar ist.

Beispielrechnung: Was du nach 45 Tagen Verzug fordern kannst

PositionBetrag
Ursprüngliche Rechnung (offen)2.609,08 €
Verzugszinsen 45 Tage × 10,37% (B2B)+ 33,33 €
Mahnpauschale §288 Abs. 5+ 40,00 €
Gesamtforderung2.682,41 €

Nach der 3. Mahnung: Was tun?

Wenn drei Mahnungen nichts gebracht haben, hast du drei Wege:

1. Gerichtliches Mahnverfahren (Mahnbescheid)

Online über online-mahnantrag.de beantragst du einen Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht. Kosten: ab ca. 32 € (abhängig vom Streitwert). Wenn dein Schuldner nicht innerhalb von 14 Tagen widerspricht, wird der Mahnbescheid zum Vollstreckungstitel — du kannst pfänden lassen.

2. Inkasso-Dienstleister

Inkasso-Unternehmen übernehmen die Forderungsbeitreibung für dich. Kosten trägt der Schuldner (im Rahmen des Erstattbaren nach RVG). Der Nachteil: Es dauert oft Monate, und kleine Forderungen unter 500 € lohnen sich wirtschaftlich kaum.

3. Anwaltliche Mahnung

Ein Rechtsanwalt schreibt die letzte Mahnung. Das hat psychologische Wirkung — viele Schuldner zahlen dann doch. Die Anwaltskosten sind ab dem Zeitpunkt des Verzugs Schadensersatz und kannst du zum Schuldner weiterleiten.

Verjährung nicht verpassen Forderungen aus Handwerkerleistungen verjähren nach 3 Jahren — beginnend am 31.12. des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist. Eine Rechnung vom März 2026 verjährt am 31. Dezember 2029. Handele rechtzeitig.

Mahnungen automatisch — direkt aus der Rechnung

AngebotPro24 sendet mehrstufige Mahnungen automatisch als PDF — du legst einmal die Fristen fest, den Rest erledigt die Software.

Kostenlos ausprobieren →

Häufige Fragen

Muss ich vor der Mahnung eine Zahlungserinnerung schicken?

Nein, rechtlich nicht. Bei Privatpersonen ist es aber empfehlenswert — es schont die Kundenbeziehung und wirkt oft genauso gut wie eine Mahnung. Für Geschäftskunden (B2B) mit klarem Zahlungsziel kannst du direkt mit der 1. Mahnung einsteigen.

Wie viele Mahnungen muss ich schicken bevor ich vor Gericht gehen kann?

Rechtlich reicht eine Mahnung — oder alternativ der automatische Verzug nach Fristablauf. Die dreistufige Mahnung ist eine Praxis-Empfehlung, keine gesetzliche Pflicht. Du kannst nach einer unbeantworteten Mahnung direkt den Mahnbescheid beantragen.

Darf ich die Arbeit einstellen wenn der Kunde nicht zahlt?

Als Handwerker hast du bei laufenden Aufträgen ein Leistungsverweigerungsrecht nach §320 BGB — wenn dein Kunde seinen Teil (Zahlung von Abschlagsrechnungen) nicht erfüllt, kannst du die Weiterarbeit verweigern. Das sollte aber schriftlich angekündigt werden, um rechtssicher zu sein.

Was wenn der Kunde die Rechnung anzweifelt und deswegen nicht zahlt?

Dann liegt kein einfacher Zahlungsverzug vor, sondern eine Streitigkeit über die Leistung. In diesem Fall hilft das Mahnverfahren oft nicht — wenn der Schuldner widerspricht, landet es automatisch vor Gericht. Bei Beträgen unter 5.000 € ist das Amtsgericht zuständig, eine Einigung durch Mediation ist oft schneller.

Weiterlesen

→ Rechnung schreiben: Alle Pflichtangaben für Handwerker → Angebot schreiben: Die 7 teuersten Fehler im Handwerk → E-Rechnung 2026: Was du jetzt wissen musst

Letzte Aktualisierung: 08. Juni 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei konkreten Forderungsstreitigkeiten empfehlen wir einen Anwalt für Forderungsmanagement.