2028: E-Rechnung-Versandpflicht für alle B2B — der Stichtag-Plan

Ab 1. Januar 2028 sind alle deutschen B2B-Unternehmen zum E-Rechnungs-Versand verpflichtet — unabhängig vom Umsatz. Solo-Selbstständige, Freelancer, jeder Handwerker. Was du jetzt vorbereiten solltest, damit der Stichtag kein Stress wird.

Was sich am 1.1.2028 ändert

Mit Ablauf des 31.12.2027 fällt die letzte Übergangsfrist im deutschen E-Rechnungs-Gesetz. Ab 1. Januar 2028 gilt:

Das gilt unabhängig von Umsatz, Rechtsform oder Tätigkeit. Auch Solo-Selbstständige.

Was bedeutet B2B konkret? Jede Leistung, die an ein anderes Unternehmen (egal welcher Rechtsform — GmbH, GbR, Einzelunternehmer, Verein …) geht. Auch wenn dein Kunde nur ein Kleinunternehmer ist: das ist trotzdem B2B. Nur Rechnungen an Privatpersonen (B2C) bleiben formfrei.

Wen betrifft die 2028er Pflicht?

Konkret jeden, der:

  1. im Inland tätig ist und
  2. Leistungen an deutsche Geschäftskunden erbringt.

Beispiele aus der Praxis:

Sind Kleinunternehmer wirklich draußen?

Ja — aber mit Sternchen. Kleinunternehmer nach §19 UStG (Vorjahresumsatz unter 22.000 €) sind vom Versand befreit. Sie dürfen weiterhin „normale" PDF- oder Papier-Rechnungen ausstellen.

Aber:

Pragmatischer Tipp: Auch als Kleinunternehmer lohnt es sich, ab 2027 schon E-Rechnungen zu versenden. Du bist gerüstet, falls du die Umsatzgrenze überschreitest — und es macht professionelleren Eindruck bei Geschäftskunden.

Der Stichtag-Plan: 18 Monate ab heute

Stand: Juni 2026. Bis zum Stichtag am 1.1.2028 hast du noch ~18 Monate. Mein Vorschlag für den Zeitplan:

Q3 2026
Empfangs-Setup checkenFalls noch nicht passiert: Tool für E-Rechnungs-Empfang einrichten. AngebotPro24 Free reicht für 10 Eingangs-Rechnungen/Monat.
Q4 2026
Versand-Tool aussuchen14-tägige Trials nutzen. Vergleich Pro 9,90 € vs. sevdesk 11,90 € vs. Lexware XL 32,90 €. Entscheidung treffen.
Q1 2027
Pilot mit einem KundenSuche dir einen freundlichen B2B-Kunden, der schon E-Rechnung will. Schicke ihm eine ZUGFeRD-Rechnung. Feedback einholen.
Q2 2027
Layout-Templates vorbereitenEigenes Briefpapier in deinem Tool hinterlegen, Logo einbinden, Footer mit Bank-Daten + Steuernummer.
Q3 2027
Kundenliste durchgehenWelche Kunden brauchen ab 2028 E-Rechnung? Welche bleiben B2C? Inventur, dokumentieren.
Q4 2027
Routine etablierenLetzte 3 Monate vor dem Stichtag bewusst alle Rechnungen als E-Rechnung schreiben. So sind 1.1.2028 keine Überraschungen mehr.
01.01.2028
Pflicht aktivAb heute: jede B2B-Rechnung als E-Rechnung. Routine ist da, kein Stress.

Was du auf gar keinen Fall machen darfst

1. Den Stichtag verschieben

Das BMF hat klargemacht: Die 2028er Frist ist hart. Es gibt keine weiteren Übergangsfristen für Solo-Selbstständige. Wer am 2.1.2028 noch keine E-Rechnung versenden kann, ist im Verzug.

2. „Normale" PDFs weiterschicken und behaupten, das sei ZUGFeRD

ZUGFeRD ist ein technisch definiertes Format — PDF/A-3 mit eingebettetem XML. Wer einfach „RE-2028-001.pdf" verschickt, hat KEINE E-Rechnung verschickt. Validierungs-Tools wie erechnungs-validator.bund.de erkennen das sofort.

3. Auf Ausnahme-Regelungen hoffen

Es gibt keine. Branchenausnahmen sind nicht geplant.

4. Zu lange auf „kostenlos" warten

Es gibt zwar kostenlose E-Rechnungs-Generatoren (auch wir bieten einen im Free-Plan begrenzten Empfang). Für den professionellen Versand mit Briefpapier, Layout-Editor und GoBD-Archivierung braucht's ein Tool für 9-15 €/Monat — investierte Zeit-Einsparung pro Rechnung kompensiert das schnell.

Was passiert, wenn du die Pflicht ignorierst?

Es gibt keine direkte Geldstrafe für „falsches Rechnungs-Format" — aber sehr unangenehme Folgen:

Realität: Die Strafe ist nicht das Bußgeld — sondern dass deine Kunden dich nach der zweiten Reklamation einfach durch jemanden ersetzen, der's kann.

Häufige Fragen

Wenn ich nur ein paar B2B-Rechnungen im Jahr schreibe — muss ich trotzdem ein Tool kaufen?

Praktisch ja. Auch eine einzige B2B-Rechnung muss ab 2028 EN-16931-konform versendet werden. Du brauchst nicht zwingend ein Abo-Tool — es gibt auch kostenlose XRechnung-Generatoren — aber für regelmäßige Nutzung lohnt sich ein Tool für 9,90 €/Monat, weil's auch Kundendaten verwaltet und GoBD-archiviert.

Reicht ein QR-Code mit Rechnungsdaten auf einem normalen PDF?

Nein. QR-Codes sind kein zugelassenes E-Rechnungs-Format. Es muss XRechnung (UBL/CII) oder ZUGFeRD/Factur-X (PDF/A-3 mit XML) sein.

Sind handgeschriebene Rechnungen 2028 noch erlaubt?

Im B2B-Bereich: nein. Auch im B2C-Bereich problematisch (GoBD-Lesbarkeit). Praktisch sind handgeschriebene Rechnungen ohnehin Geschichte.

Können kostenlose Tools die 2028er Pflicht erfüllen?

Es gibt kostenlose XRechnung-Generatoren (zum Beispiel von der Koordinierungsstelle für IT-Standards), aber sie haben keine Kundenverwaltung, kein GoBD-Archiv, kein Layout-Branding. Für professionellen Geschäftsbetrieb brauchst du ein Tool mit 9-15 €/Monat. AngebotPro24 Pro ist im unteren Preisbereich.

Was ist mit alten Rechnungen aus 2027 — muss ich die konvertieren?

Nein. Die 2028er Pflicht gilt nur für Rechnungen, die ab 1.1.2028 ausgestellt werden. Alte Rechnungen bleiben so wie sie sind, müssen aber GoBD-konform archiviert werden (10 Jahre).

Gilt das auch für Gutschriften und Stornorechnungen?

Ja. Eine Stornorechnung ist nach §14 UStG selbst eine Rechnung mit allen Pflichtangaben. Auch sie muss ab 2028 im B2B-Bereich als E-Rechnung versendet werden.

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Letzte Aktualisierung: 07. Juni 2026. Dieser Artikel ersetzt keine steuerliche Beratung. Bei Unklarheit zur eigenen Pflicht-Situation: bitte mit deinem Steuerberater abstimmen.