← Zurück zur Startseite

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Letzte Aktualisierung: 25.08.2026

Vertrag über die Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO zwischen dem Kunden („Auftraggeber") und AngebotPro24 („Auftragnehmer").

§ 1 Gegenstand und Dauer

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers im Rahmen der Nutzung der Software AngebotPro24. Die Verarbeitung umfasst insbesondere Stammdaten, Angebots- und Rechnungsdaten der Kunden des Auftraggebers.

Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags.

§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung

Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Bereitstellung der Software und Speicherung der vom Auftraggeber eingegebenen Daten. Eine Nutzung der Daten zu eigenen Zwecken des Auftragnehmers findet nicht statt.

§ 3 Art der Daten und betroffene Personenkreise

Kategorien betroffener Personen:

§ 4 Pflichten des Auftragnehmers

§ 5 Technische und organisatorische Maßnahmen

Der Auftragnehmer trifft die folgenden Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO. Der Stand entspricht dem Datum der letzten Aktualisierung dieses Dokuments.

§ 6 Unterauftragnehmer

Der Auftraggeber erteilt hiermit die allgemeine Genehmigung zum Einsatz der nachfolgend genannten Unterauftragnehmer (Art. 28 Abs. 2 DSGVO). Der Auftragnehmer verpflichtet diese vertraglich auf ein Schutzniveau, das den Pflichten aus diesem Vertrag entspricht.

Unterauftragnehmer Zweck Sitz / Grundlage
Hetzner Online GmbH, Gunzenhausen Hosting, Server, Speicherung der Sicherungen Deutschland (EU)
Stripe Payments Europe, Ltd., Dublin Abwicklung der Zahlungen für das Pro-Abonnement Irland (EU). Bei Datenflüssen zur Konzernmutter Stripe, Inc. (USA) gelten die EU-Standardvertragsklauseln.
Sendinblue GmbH (Brevo), Berlin Versand von Transaktions-E-Mails (z. B. Bestätigung der E-Mail-Adresse, Zurücksetzen des Passworts) Deutschland / Frankreich (EU). Keine Drittlandübermittlung.

Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über beabsichtigte Änderungen in Bezug auf die Hinzuziehung oder Ersetzung von Unterauftragnehmern. Der Auftraggeber kann einer Änderung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Information aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Kann der Widerspruch nicht ausgeräumt werden, ist der Auftraggeber berechtigt, den Hauptvertrag zum Wirksamwerden der Änderung zu kündigen.

Nicht als Unterauftragsverarbeitung gelten Leistungen, die der Auftragnehmer als Nebenleistung in Anspruch nimmt, ohne dass ein Zugriff auf personenbezogene Daten des Auftraggebers erfolgt.

§ 7 Kontrollrechte des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat das Recht, die Einhaltung der in diesem Vertrag vereinbarten Pflichten zu überprüfen (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO). Die Überprüfung erfolgt nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist von mindestens 14 Tagen, während der üblichen Geschäftszeiten und höchstens einmal pro Kalenderjahr — es sei denn, es besteht ein konkreter Anlass, etwa nach einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten.

Der Nachweis kann vorrangig durch Selbstauskunft, aktuelle Testate oder die Vorlage dieser Dokumentation erbracht werden. Ergibt sich daraus kein ausreichendes Bild, kann der Auftraggeber eine Vor-Ort-Prüfung verlangen; die dabei entstehenden Kosten trägt er selbst, sofern die Prüfung keinen Verstoß aufdeckt.

§ 8 Ort der Verarbeitung und Drittlandtransfer

Die Verarbeitung der Daten des Auftraggebers findet ausschließlich in Rechenzentren innerhalb der Europäischen Union statt (Hetzner Online GmbH, Nürnberg).

Eine Übermittlung in ein Drittland findet nur im Rahmen der in § 6 genannten Unterauftragnehmer statt und nur auf Grundlage eines nach Kapitel V DSGVO zulässigen Übermittlungsinstruments, insbesondere der EU-Standardvertragsklauseln. Betroffen ist derzeit ausschließlich die Zahlungsabwicklung über Stripe; der E-Mail-Versand findet vollständig in der EU statt. Eine darüber hinausgehende Übermittlung erfolgt nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers.

§ 9 Löschung und Rückgabe

Nach Beendigung des Hauptvertrags löscht der Auftragnehmer die personenbezogenen Daten des Auftraggebers innerhalb von 30 Tagen, sofern der Auftraggeber nicht zuvor die Rückgabe verlangt. Der Auftraggeber kann seine Daten jederzeit selbst über die in der Software enthaltene Exportfunktion vollständig herunterladen.

Von der Löschung ausgenommen sind Daten, für die eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht — insbesondere nach § 147 AO und § 257 HGB (bis zu zehn Jahre für Rechnungen und steuerlich relevante Unterlagen). Diese Daten werden für die Dauer der Aufbewahrungsfrist gesperrt und ausschließlich zu diesem Zweck vorgehalten.

Verschlüsselte Sicherungskopien können systembedingt noch bis zum Ablauf des jeweiligen Sicherungszyklus (maximal 30 Tage) Restdaten enthalten; sie werden danach automatisch überschrieben.

§ 10 Haftung

Es gelten die Haftungsregelungen aus den AGB sowie Art. 82 DSGVO.

§ 11 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und den AGB gehen die Regelungen dieses Vertrags vor. Es gilt deutsches Recht; Gerichtsstand ist Karlsruhe, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.