Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Letzte Aktualisierung: TT.MM.JJJJ
Vertrag über die Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO zwischen dem Kunden („Auftraggeber") und AngebotPro24 („Auftragnehmer").
§ 1 Gegenstand und Dauer
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers im Rahmen der Nutzung der Software AngebotPro24. Die Verarbeitung umfasst insbesondere Stammdaten, Angebots- und Rechnungsdaten der Kunden des Auftraggebers.
Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Laufzeit des Hauptvertrags.
§ 2 Art und Zweck der Verarbeitung
Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Bereitstellung der Software und Speicherung der vom Auftraggeber eingegebenen Daten. Eine Nutzung der Daten zu eigenen Zwecken des Auftragnehmers findet nicht statt.
§ 3 Art der Daten und betroffene Personenkreise
- Stammdaten (Namen, Anschriften, Kontaktdaten)
- Angebots- und Rechnungsdaten
- Zahlungsinformationen
- Betroffene: Kunden und Mitarbeiter des Auftraggebers
§ 4 Pflichten des Auftragnehmers
- Verarbeitung nur auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers
- Vertraulichkeitsverpflichtung aller Mitarbeiter
- Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOMs) gemäß Art. 32 DSGVO
- Unterstützung des Auftraggebers bei Anfragen Betroffener
- Meldung von Datenschutzverletzungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden
- Löschung oder Rückgabe aller Daten nach Vertragsende
§ 5 Technische und organisatorische Maßnahmen
- Hosting in deutschen Rechenzentren Anbieter nennen
- Verschlüsselung im Transit (TLS 1.3) und at-rest (AES-256)
- Zwei-Faktor-Authentifizierung für Administratoren
- Regelmäßige Backups und Disaster-Recovery-Tests
- Zugriffsbeschränkungen nach Need-to-Know-Prinzip
- Protokollierung aller Datenzugriffe
§ 6 Unterauftragnehmer
Der Auftragnehmer setzt folgende Unterauftragnehmer ein:
- Hosting-Anbieter, z.B. Hetzner / IONOS / OVH
- Zahlungsdienstleister, z.B. Stripe
- E-Mail-Versand, z.B. Postmark / Mailgun
§ 7 Rechte des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat das Recht, die Einhaltung der vereinbarten Pflichten beim Auftragnehmer zu kontrollieren – nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist und höchstens einmal pro Jahr.
§ 8 Haftung
Es gelten die Haftungsregelungen aus den AGB sowie Art. 82 DSGVO.
§ 9 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt deutsches Recht.